11. Februar 2025

Nichtfinanzielle Berichterstattung, die eierlegende Wollmilchsau

Die Regulierungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (auch Nachhaltigkeits-, ESG- oder CSR-Berichterstattung genannt) stellen manche Konzerne vor neue Herausforderungen. Wie werden die von den verschiedenen Regelwerken (insbesondere GRI, OR 964 und TCFD) verlangten Informationen am besten integriert? Wie lassen sich die Tochterunternehmen konsolidieren? Wie kann ein Bericht auch Mitarbeitende und Kunden ansprechen, wenn er so viele Fachinformationen enthalten muss?

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Zusammenführung der Inhalte

Unternehmen, die nach den Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung im Obligationenrecht (OR 964) berichtspflichtig sind, müssen gemäss der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange ab 2025 einen TCFD-Bericht zum Vorjahr veröffentlichen. In der Regel berichten sie bereits freiwillig nach GRI. Da sich die Anforderungen der drei Regelwerke überschneiden, lohnt es sich, die gemeinsamen Inhalte nicht mehrfach in verschiedenen Berichten aufzuführen. Aber wie kann man die Inhalte am sinnvollsten zusammenführen?

In der Schweiz gültige Regelwerke zu nichtfinanzieller Berichterstattung

Global Reporting Initiative (GRI): Die GRI ist eine private, freiwillige Initiative, die einen umfassenden Katalog an wesentlichen Bestandteilen einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengestellt hat. Dieser Katalog hat sich als weit verbreiteter Standard weltweit etabliert. Kernbestandteile sind Governance, Nachhaltigkeitsstrategie, Stakeholderdialog und wesentliche Themen zu Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

 

OR 964a ff.: Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ist im Artikel 964a ff. des Obligationenrechts eingebettet worden. Seit 2024 müssen insbesondere grosse Schweizer Unternehmen jährlich zum Vorjahr auf Konzernebene über Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange sowie Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption berichterstatten. Zudem müssen sie ihre Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Kinderarbeit und Konfliktmineralien und -metallen wahrnehmen und dazu berichten.

 

Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD): Die TCFD war eine internationale Arbeitsgruppe im Bereich des Finanzwesens, die von 2015 bis 2023 bestand. Sie stellte eine Anleitung zusammen, wie Unternehmen transparent über die Risiken des Klimawandels berichten sollten. Behandelt werden die Aspekte Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. In 2023 löste sich die Task Force auf. Die TCFD-Empfehlungen wurden in die IFRS/ISSB-Standards integriert.

 

(Stand: Januar 2025)

Ein GRI-Bericht geht in die Breite und deckt die grösste Vielfalt an Themen ab. Er umfasst in der Regel auch die Punkte, die von OR 964 erwartet werden. Es ist deshalb naheliegend, den Bericht über nichtfinanzielle Belange gemäss OR 964 mit dem GRI-Bericht zu verschmelzen. Ein TCFD-Bericht geht in Sachen Klima in die Tiefe und lässt die Berichterstattung zu anderen Themen gemäss GRI oder OR 964 oberflächlich erscheinen. Um ein grösseres Ungleichgewicht zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb, den TCFD-Bericht als getrennten Teil zu schreiben. Im GRI- und OR-964-Bericht kann auf die wesentlichen Informationen im TCFD-Bericht verwiesen werden.

 

  • Die von OR 964 geforderten Inhalte inklusive TCFD-Bericht müssen zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein. Für GRI reicht es hingegen, wenn die Informationen während drei bis vier Jahren nachgelesen werden können.
  • Wir empfehlen, alle drei Berichte in einem PDF gebündelt zu veröffentlichen. So kann dieses im Fall einer Überholung der Unternehmenswebsite oder eines Umstiegs auf ein neues CMS einfach transferiert werden.
  • Für Informationen, die nur von GRI und nicht von OR 964 verlangt werden, reicht ein Verweis im GRI-Index auf externe öffentliche Internetseiten und Dokumente.
  • Der TCFD-Bericht wird so eingegliedert, dass er ohne weiteren Aufwand zusätzlich als eigenständiges PDF publiziert werden kann, um kompakt an Klimafachleute übermittelt zu werden.

 

Konsolidierung der Tochterunternehmen

OR 964 verlangt eine Berichterstattung auf Konzernebene. Die gruppenweite Berichterstattung wird komplexer, je unterschiedlicher die Tätigkeiten, aber auch die Werte, Strategien, Weisungen, Datenerhebungs- und Berechnungsmethoden sowie die Praxis der verschiedenen Tochterunternehmen sind. Eine volle Konsolidierung wäre ideal, ist aber in vielen Fällen nicht realistisch.

 

Besonders beim typischen Profil von Unternehmensgruppen, die aus einem grösseren Stammhaus und sehr kleinen, aber unabhängigen Tochtergesellschaften bestehen, stellen sich folgende Fragen: Wie kann unverhältnismässiger Aufwand für die Datenerhebung bei den Tochterunternehmen vermieden werden? Wie kann zugleich für eine ausgewogene und transparente Berichterstattung gesorgt werden?

 

Solange die Praxis unterschiedlich bleibt, gibt es grundsätzlich zwei Optionen:

  1. Die Ergänzung eines ausführlichen Berichts zum Stammhaus mit prägnanten Berichten zu jeder Tochtergesellschaft.
  2. Die thematische Ergänzung des ausführlichen Berichts zum Stammhaus mit relevanter Praxis der Tochtergesellschaften.

 

Die erste Option bringt die Unabhängigkeit zwischen den Teilunternehmen zum Ausdruck, die zweite Option betont deren Zusammengehörigkeit.

 

Magazinteil: Ansprache verschiedener Zielgruppen

Mit der zunehmenden Regulierung wird der Nachhaltigkeitsbericht immer mehr zu einem Fachbericht. Die drei oben genannten Regelwerke verlangen nach technischen und juristischen Aussagen, in denen die eigentlichen Fortschritte und die wesentliche Praxis untergehen. Viele Unternehmen möchten aber den Nachhaltigkeitsbericht zurecht auch zur Stärkung ihrer Reputation bei ihren Mitarbeitenden und Kund:innen einsetzen.

 

Die einfachste und beste Lösung dafür ist, dem Fachbericht einen Magazinteil voranzustellen. Frei vom Zwang der Regelwerke können dort die aus Sicht des Unternehmens wichtigsten Informationen ansprechend und für Laien leicht verständlich dargestellt werden. Als Highlights, Interviews und Stories aufbereitet und mit attraktiven Bildern und Infographiken versehen, vermitteln sie ein lebendiges Bild von der Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Dabei gilt es, auch bei diesem Teil nicht in die Greenwashingfalle zu tappen.

 

Nachhaltigkeitsberichte sind für viele Unternehmen Pflicht. Dennoch ist es angesichts des Aufwands, der für deren Erarbeitung anfällt, schade, wenn sie kaum gelesen werden. Es lohnt sich, besonders spannende und ansprechende Auszüge aus dem Bericht in Form von News, Blogbeiträgen, und Social-Media-Posts an ein breiteres Publikum zu tragen, um zusätzlich auf den Nachhaltigkeitsbericht aufmerksam zu machen. Besonders schön ist es, wenn diese Begleitkommunikation auch aktivierende Botschaften enthält; beispielsweise mit Hinweisen, wie die Leser:innen im Tätigkeitsfeld des Unternehmens ihren Beitrag zu einer nachhaltigeren Welt leisten können.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Suchst du Unterstützung für die Verfassung des nächsten Nachhaltigkeitberichts? Wir sorgen dafür, dass er transparent, aussagekräftig und überzeugend wird.

 

Mehr zu unserer Dienstleistung Nachhaltigkeitsbericht

Portfoliobeitrag zu den Nachhaltigkeitsberichten für Zweifel, Suva oder Migros Bank

 

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